8 Jul 2026
Neuer Vorsitz bei der GGL: Hochgrebe übernimmt und lenkt Fokus auf Evaluierung des GlüStV 2021

Am 1. Juli 2026 hat Christian Hochgrebe den rotierenden Vorsitz im Verwaltungsrat der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder übernommen und Sandro Kirchner abgelöst, während die Behörde gleichzeitig die Vorbereitungen für die erste umfassende gesetzliche Evaluierung des GlüStV 2021 intensiviert. Diese Bewertung muss bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein und wird Werbebeschränkungen, Einzahlungslimits, Verbraucherschutzmaßnahmen sowie verantwortungsvolles Glücksspiel unter die Lupe nehmen. Die GGL behält dabei ihre bestehenden Schwerpunkte bei der Durchsetzung gegen illegale Anbieter bei, die über Zahlungsblockaden und Maßnahmen gegen Hosting-Provider umgesetzt werden, und verfolgt weiterhin das Ziel einer verbesserten Kanalisierung in den regulierten Markt.
Übergang im Verwaltungsrat und institutionelle Kontinuität
Der Wechsel erfolgt turnusmäßig und sichert die kontinuierliche Arbeit der Behörde, die seit ihrer Gründung für die Umsetzung des GlüStV 2021 zuständig ist. Hochgrebe übernimmt in einer Phase, in der strukturelle Vorgaben wie das Einsatzlimit von einem Euro bei Automatenspielen unverändert bleiben und als fester Bestandteil der Regulierung gelten. Beobachter weisen darauf hin, dass solche Limits in den kommenden Monaten im Rahmen der Evaluierung erneut geprüft werden, ohne dass derzeit Änderungen angekündigt sind. Die Behörde konzentriert sich daher darauf, bestehende Regelungen zu bewerten und Daten zu Werbewirkung, Spielerschutz und Marktkanalisierung zusammenzutragen.
Vorbereitung der gesetzlichen Evaluierung bis Ende 2026
Die GGL arbeitet an einer umfassenden Bestandsaufnahme, die Werbebeschränkungen, Einzahlungslimits sowie Maßnahmen zum verantwortungsvollen Spiel analysiert. Diese Evaluierung stützt sich auf statistische Erhebungen und Berichte aus dem regulierten Markt, die bis Dezember 2026 vorliegen müssen. Experten der Behörde sammeln dazu Informationen zu Verbraucherschutz und illegalen Angeboten, während parallel die Durchsetzung von Zahlungsblockaden und Maßnahmen gegen Hosting-Provider fortgesetzt wird. Die Ergebnisse sollen Aufschluss darüber geben, wie effektiv die Kanalisierung in den lizenzierten Bereich funktioniert und welche Anpassungen gegebenenfalls erforderlich sind.

Durchsetzung gegen illegale Anbieter und Marktkanalisierung
Neben der Evaluierung bleiben die Bekämpfung illegaler Angebote und die Förderung des lizenzierten Marktes zentrale Aufgaben. Die GGL setzt hierbei auf technische Maßnahmen wie Zahlungsblockaden und Interventionen bei Hosting-Providern, um Spieler vor unregulierten Plattformen zu schützen. Gleichzeitig wird beobachtet, wie sich das Spielverhalten unter den geltenden Limits entwickelt und welche Auswirkungen die bestehenden Werbebeschränkungen auf die Kanalisierung haben. Daten aus dem ersten Halbjahr 2026 fließen in die Vorbereitungen ein und helfen dabei, fundierte Aussagen für die gesetzliche Bewertung zu treffen.
Strukturelle Vorgaben bleiben vorerst bestehen
Das Einsatzlimit von einem Euro bei Slot-Spielen sowie weitere Kernregelungen des GlüStV 2021 werden während der laufenden Vorbereitung nicht verändert. Die GGL geht davon aus, dass diese Vorgaben bis zur Fertigstellung der Evaluierung Bestand haben und erst danach auf Grundlage der gesammelten Erkenntnisse diskutiert werden. Behördenvertreter betonen, dass die Stabilität der Regulierung ein wichtiger Faktor für die Akzeptanz des legalen Marktes bleibt. In diesem Zusammenhang werden auch internationale Entwicklungen und Gerichtsentscheidungen berücksichtigt, die Einfluss auf die deutsche Glücksspielpolitik nehmen können.
Ausblick auf die Bewertung bis Dezember 2026
Bis zum Jahresende 2026 wird die GGL unter Hochgrebe alle relevanten Daten zusammentragen und der gesetzlichen Evaluierung zuführen. Die Ergebnisse sollen Aufschluss über die Wirksamkeit von Werbebeschränkungen, Einzahlungslimits und Verbraucherschutzmaßnahmen geben. Parallel laufen die operativen Tätigkeiten zur Durchsetzung gegen illegale Anbieter unverändert weiter. Weitere Informationen zum Vorsitzwechsel stehen auf der offiziellen Seite der Behörde zur Verfügung. Die kommenden Monate werden zeigen, welche Erkenntnisse aus der Evaluierung für die Weiterentwicklung des GlüStV 2021 gewonnen werden können.